
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Trifels Verlag GmbH – nachstehend kurz Verlag genannt – für DasÖrtliche
1. Der Auftrag ist für den Auftraggeber verbindlich und unwiderruflich. Der Auftrag ist vom Verlag angenommen, wenn er ihn nicht binnen 30 Tagen gegenüber dem Auftraggeber zurückweist.
Eine Kündigung des Auftraggebers ist nur bis Redaktionsschluss mit der Maßgabe möglich, dass der Auftraggeber 40 % des Nettopreises zuzüglich Mehrwertsteuer an den Verlag zu zahlen hat. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Auftraggeber vorbehalten.
2. Jedem Hauptanschlussinhaber im Geltungsbereich von DasÖrtliche steht ein Exemplar kostenlos zu, das von dem zuständigen Postamt bzw. der Ausgabestelle ausgehändigt wird. Eine Gewähr für eine bestimmte Laufzeit von DasÖrtliche (in der Regel 1 Jahr) kann nicht übernommen werden. Über die kostenlose Grundeintragung hinausgehende Eintragungen sind kostenpflichtig.
3. Der Abdruck einer Anzeige an einer bestimmten Stelle kann aus umbruchtechnischen Gründen nicht verlangt werden. Daher ist ein Erfüllungsanspruch auf exakte, alphabetische Zuordnung irrelevant und kann infolge objektiver Unmöglichkeit nicht vereinbart werden. Aus technischen Gründen ist die Farbgenauigkeit bei gedruckten Anzeigen nicht gewährleistet. Insbesondere bei der Umsetzung von Schmuckfarben aus Euro-Scala-Farben können Farbverschiebungen auftreten. Farbabweichungen vom Original müssen deshalb in Kauf genommen werden. Der Auftraggeber übernimmt die volle Haftung für den Inhalt seiner Eintragung. Er stellt den Verlag von allen Ansprüchen Dritter, insbesondere auch wettbewerbs-, urheber- und namensrechtlicher Art frei. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Eintragungen – auch anderer Auftraggeber – daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter – oder des Auftraggebers – beeinträchtigt werden.
4. Es ist Sache des Auftraggebers, Änderungen von Namen, Adressen und Rufnummern dem Verlag rechtzeitig zum tarifgemäßen Anzeigenschlusstermin mitzuteilen. Dies gilt auch für bei Auftragserteilung schriftlich festgelegte Texte und/oder Manuskripte. Diese sind Bestandteil des Auftrages. Der Verlag ist berechtigt, von der Deutschen Telekom AG veranlasste Änderungen in Anzeigen/ Eintragungen zu berücksichtigen. Korrekturversand erfolgt nur nach vertraglicher Vereinbarung, soweit technisch möglich.
5. Die Einordnung von Anzeigen / Eintragungen im letzten DasÖrtliche ist nicht maßgebend für die entsprechende Platzierung in einem der darauf folgenden Bücher.
6. So genannte Sammelwerbung bedarf in jedem Einzelfall der schriftlichen Einwilligung durch den Verlag, der diese aus redaktionellen oder grundsätzlichen Erwägungen versagen kann.
7. Müssen Druckunterlagen, digitale Vorlagen oder sonstige technische Unterlagen hergestellt werden oder hat der Verlag andere Leistungen vor der Veröffentlichung der Anzeige/Eintragung (z. B. Gestaltungsänderungen in Korrekturabzügen) zu erbringen, so trägt der Auftraggeber hierfür die Kosten.
8. Mündliche Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich im Auftrag aufgenommen oder vom Verlag schriftlich bestätigt worden sind werden.
9. Die Umsatzsteuer wird in der Höhe berechnet, die bei Ausgabe des Buches gesetzlich gültig ist.
10. Die Anzeigenrechnung ist binnen 30 Tagen ohne Abzug oder innerhalb von 8 Tagen mit 2 % Skonto fällig und zahlbar, wenn nicht Zahlung ohne Abzug bei Erscheinen des Buches im Auftrag schriftlich vereinbart ist.
11. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Verlag berechtigt, für die zweite und jede weitere Mahnung jeweils einen Betrag von a 2,50 sowie – bei Nichtzahlung auch nach der dritten Mahnung – eine Bearbeitungspauschale von 5 % des Bruttorechnungsbetrages zu berechnen. Das Recht des Auftraggebers, einen geringeren Schaden nachzuweisen, bleibt unberührt. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Rechnungsbetrag mit 5 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weiter gehenden Verzugsschadens bleibt dem Verlag unbenommen.
12. Die Grundpreisliste kommt für Aufträge, die über Werbungsmittler erteilt werden, in Anrechnung. Die Preisliste gilt im Direktverkehr. Nimmt ein Werbungsmittler die Preisliste in Anspruch, so entfällt die Mittlervergütung.
13. Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungstreibenden an die jeweilige Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlervergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. Werbungsmittler erhalten vom Verlag nur dann eine Mittlervergütung, wenn die Bestellung zum Grundpreis abgerechnet wird, der Werbungsmittler den Auftrag direkt erteilt, die Bezahlung übernimmt und digitale Vorlagen in den vom Verlag vorgegebenen Datenformaten bzw. Druckunterlagen direkt liefert.
14. Vertreter sind nur bei Vorlage eines entsprechenden Ausweises inkassoberechtigt.
15. Bei fehlerhaftem, unvollständigem oder fehlendem Abdruck einer kostenpflichtigen Anzeige oder eines kostenlosen Eintrages ist der Neudruck eines Buches in jedem Fall ausgeschlossen. Beanstandungen für offensichtliche Mängel müssen vom Kunden binnen einer Mängelrügefrist von 30 Tagen nach Erscheinen des Buches geltend gemacht werden.
16. Eine Aufrechnung des Kunden gegen Forderungen des Verlages ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich.
17. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kaufleute sind Frankfurt am Main.
Hinweis gemäß § 33 BDSG: Name und Anschrift des Auftraggebers sowie alle für die Auftragsabwicklung erforderlichen Daten werden in automatisierten Dateien gespeichert.
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Telefon: (0 69) 2 99 99 - 935
E-Mail: dasoertliche@trifels.de
Trifels Verlag GmbH
Karlstr. 16 - 60329 Frankfurt/M.


